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Aufgaben und Ziele Mitgliedschaft Satzung der Hans Pfitzner-Gesellschaft Eine
Kurzdarstellung von Aufgaben und Zielen der Gesellschaft ist in einem
Informations-Faltblatt enthalten, das Sie per Download hier erhalten: |
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Aufgaben und Ziele der Hans Pfitzner-Gesellschaft |
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Die Hans
Pfitzner-Gesellschaft e.V. mit Sitz in München besteht seit 1950. Sie sieht
sich in der Nachfolge des Hans-Pfitzner-Vereins, der 1918 gegründet wurde und
für den Thomas Mann zum Beitritt aufrief. Hans Pfitzner (1869-1949) ist
einer der bedeutendsten Komponisten jener Generation, die aus der
Spätromantik hervorgegangen ist und die Musik in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts entscheidend mitgeprägt hat. Die Hans Pfitzner-Gesellschaft
tritt für das Werk Pfitzners ein in der Überzeugung, dass seine Musik im
Wandel der Stile ihren hohen Wert bewahrt hat. Sie richtet ihren Blick ebenso
auf das musikalische Umfeld und versucht, auch den literarischen Äusserungen
Pfitzners gerecht zu werden. Die Hans Pfitzner-Gesellschaft
wendet sich an Musiker, Musikfreunde und Musikwissenschaftler im In- und
Ausland. Die Arbeit der Hans
Pfitzner-Gesellschaft umfasst:
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Mitgliedschaft in der Hans Pfitzner-Gesellschaft |
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Alle
Mitglieder erhalten die jährlich im Verlag Hans
Schneider erscheinenden "Mitteilungen der Hans
Pfitzner-Gesellschaft" mit Aufsätzen über Leben, Werk und Wirkung
Pfitzners, die den aktuellen Stand der Forschung widerspiegeln. Die
Mitteilungen berichten ausserdem über die gegenwärtige Pfitzner-Rezeption
(Aufführungen, Einspielungen usw.). Zusätzlich werden die
Mitglieder regelmäßig durch Rundschreiben über Neuigkeiten und Ereignisse
informiert. Die Jahresbeiträge für die
Mitgliedschaft betragen:
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Der Beitrag
ist jeweils zu Beginn des Jahres fällig. Beiträge und Spenden an die Hans
Pfitzner-Gesellschaft sind steuerlich absetzbar (letzter
Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften vom
25.10.2006, Steuernummer 143/216/60364). Bankverbindungen:
Den Beitritt zur Hans Pfitzner-Gesellschaft e.V. erklären Sie bitte formlos unter Angabe der Mitgliedsgruppe (Einzelmitglied, Ehepaar, Student/Schüler mit Bescheinigung, oder Institution) per Post, Fax oder Email an eine der unter Kontakt angegebenen Adressen. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Postanschrift an. |
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Die Hans
Pfitzner-Gesellschaft ist unter der Nummer VR 4802 beim Registergericht
München eingetragen. Satzung der Hans
Pfitzner-Gesellschaft e.V. |
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§1 Die Hans Pfitzner-Gesellschaft
verfolgt den Zweck, sich für die Pflege und Verbreitung des Gesamtschaffens
Hans Pfitzners einzusetzen. §2 Der Sitz des Vereins ist
München; seine Dauer ist unbeschränkt. Der Verein ist in das Vereinsregister
des Amtsgerichts München eingetragen worden. Das Vereinsjahr ist das
Kalenderjahr. §3 Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung von
Wissenschaft und Bildung. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht
durch Veranstaltung von Vorträgen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen
über Hans Pfitzner sowie durch Unterstützung bei Herausgabe seiner musikalischen
und literarischen Werke. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. MITGLIEDSCHAFT §4 In den Verein können
natürliche und juristische Personen als ordentliche oder Ehrenmitglieder
aufgenommen werden. Die ordentliche Mitgliedschaft wird auf schriftlichen
Antrag durch Beschluß des Präsidiums erworben. Die Ehrenmitgliedschaft kann
durch Beschluß der Hauptversammlung oder des Präsidiums verliehen werden. Den
Ehrenmitgliedern stehen die gleichen Rechte wie den ordentlichen Mitgliedern
zu. Der von den Mitgliedern zu
entrichtende Jahresbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt. §5 Der Austritt aus dem Verein
kann durch Erklärung an das Präsidium jederzeit erfolgen, unbeschadet etwa
bestehender finanzieller Verpflichtungen. §6 Die Ausschließung eines
Mitglieds kann durch einstimmigen Beschluß des Präsidiums erfolgen. Berufung
gegen den Ausschließungsbeschluß an die Hauptversammlung ist zulässig. §7 Jedes Mitglied hat Sitz und
Stimme in der Hauptversammlung. Die Stimme kann auf ein anderes Mitglied
übertragen werden; mehr als drei Stimmen dürfen auf ein Mitglied nicht
übertragen werden. ORGANE DES VEREINS §8 Das Präsidium besteht aus dem
Präsidenten, dem Vicepräsidenten und bis zu elf Beisitzern. Der Präsident und der
Vicepräsident vertreten als Vorstand i.S. des § 26 BGB je allein den Verein
gerichtlich und außergerichtlich. Das Präsidium wird von der
Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Es bleibt bis zur
Neuwahl im Amt. Bei der Wahl der Beisitzer
sind nach Möglichkeit Vorschläge des Präsidenten und des Vicepräsidenten zu
berücksichtigen. Das Präsidium wählt aus den
Beisitzern für die Dauer von drei Jahren den Schatzmeister und den Schriftführer
sowie für sie je einen Stellvertreter. §9 Das Präsidium führt die
Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht der Hauptversammlung übertragen oder
von dieser übernommen sind (§10), und vollzieht die Beschlüsse der
Hauptversammlung. §10 Die Hauptversammlung kann die
Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten an sich ziehen. Insbesondere
stehen ihr zu:
§11 Die ordentliche
Hauptversammlung tritt alljährlich, spätestens bis zum 30. Juni, zusammen.
Sie ist einen Monat vorher durch den Präsidenten oder den Vicepräsidenten
schriftlich einzuberufen. Der Festsetzung einer Tagesordnung bedarf es nicht,
mit Ausnahme der im Gesetz vorgeschriebenen Fälle. §12 Die außerordentliche
Hauptversammlung ist auf Beschluß des Präsidiums oder auf schriftlichen
Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen. Die
Einladung dazu muß mindestens zwei Wochen vorher erfolgen und die
Tagesordnung enthalten. §13 Die Hauptversammlung wird vom
Präsidenten oder dem Vicepräsidenten geleitet. Sie ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. Die Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das
Los, sonst die Stimme des Vorsitzenden. Zu Beschlüssen über Änderung
der Satzung oder Auflösung des Vereins ist Dreiviertelmehrheit der anwesenden
Mitglieder erforderlich. Über die Hauptversammlung ist
eine Niederschrift zu führen, die vom Vorsitzenden und vom protokollführenden
Schriftführer zu unterzeichnen ist. §14 RECHNUNGSPRÜFUNG Zur ständigen Kontrolle der
Vermögensverwaltung sowie der Rechnungen und der Kassenführung des Vereins
werden von der Hauptversammlung zwei Rechnungsprüfer aus den Mitgliedern des
Vereins jeweils auf drei Jahre gewählt. Die schriftlichen Berichte der
Rechnungsprüfer sind der Hauptversammlung vorzulegen. §15 AUFLÖSUNG DES VEREINS Bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen,
soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen
Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die
Landeshauptstadt München, Kulturreferat/Städtische Musikbücherei, mit der
Auflage, das erhaltene Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, in
diesem Fall für die Pflege des Werkes Hans Pfitzners, zu verwenden. Zu den eingezahlten
Kapitalanteilen und geleisteten Sacheinlagen gehören nicht Mitgliederbeiträge
und Spenden. |
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